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Berlin Studium

Das Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“) ist das wissenschaftliche Lernen und Forschen, insbesondere an Hochschulen, also Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen aber auch an Akademien. Das universitäre Hochschulstudium erfordert die Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Der Begriff Studium wird heutzutage aber auch für Schülerinnen und Schüler und Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Berufsakademien, Fachschulen, Fernschulen und sonstigen berufsbildenden Einrichtungen verwendet. Ein Studium ist heutzutage nicht zwingend ein Hochschulstudium.

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Laborpraktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt.

Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf Bundeslandebene geregelt. Das Studium in Deutschland ist seit einigen Jahren in einigen Bundesländern nicht mehr kostenlos.

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: Für ein Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife – das Abitur, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. An bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächern ist statt der Hochschulreife auch durch andere Nachweise (berufliche Tätigkeit, künstlerische Eignung) eine Zulassung zum Studium möglich.
An Akademien ist ein Studium unter Umständen auch ohne (Fach-)Abitur möglich. Bei vielen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, z. B. ein Numerus clausus. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden die Studienplätze über die ZVS in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.

Bei der Zulassung zum Studium berät u. a. die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen.

Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das drei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudium-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.

An Fachhochschulen wird ein Fachhochschul-Diplom erworben, der akademische Grad ist mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern zu versehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.

Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium bis auf Ausnahmen in seiner bisherigen Form verschwinden.

Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sog. 1. Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; aufgrund der überragenden Bedeutung der zu erwerbenden Qualifikationen werden die Prüfungen stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).

An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden akademische Grade - häufig in Form des Diplomgrades - und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen. Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist zunächst – wie auch beim universitären Studium – die Hochschulreife (in der Regel das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind (beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografien, in Form von Skulpturen oder Plastiken oder in Form eines selbst produzierten [Kurz-]Films oder Drehbuchs). (Siehe auch Regie, Bildhauerei.)
 










 

 



Berlin ist die Deutsche Hauptstadt. Hier gibt es das Brandenburger Tor, die Gedächtniskirche, den Alexanderplatz, Unter den Linden, den Potsdamer Platz und auch Hotels, Pensionen und Fremdenverkehrsvereinigungen./span>