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Berlin Studium
Das Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um
etwas) bemühen“) ist das wissenschaftliche Lernen und Forschen,
insbesondere an Hochschulen, also Universitäten, Kunsthochschulen,
Fachhochschulen aber auch an Akademien. Das universitäre
Hochschulstudium erfordert die Immatrikulation (Einschreibung), die
an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Der Begriff Studium wird
heutzutage aber auch für Schülerinnen und Schüler und
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Berufsakademien, Fachschulen,
Fernschulen und sonstigen berufsbildenden Einrichtungen verwendet.
Ein Studium ist heutzutage nicht zwingend ein Hochschulstudium.
Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen,
Seminaren, Laborpraktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das
erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen
oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen
abgefragt.
Die Zuständigkeit der Hochschulen in Deutschland ist auf
Bundeslandebene geregelt. Das Studium in Deutschland ist seit
einigen Jahren in einigen Bundesländern nicht mehr kostenlos.
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im
Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: Für ein Studium an
einer Universität die Allgemeine Hochschulreife – das Abitur, für
ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. An
bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächern ist statt
der Hochschulreife auch durch andere Nachweise (berufliche
Tätigkeit, künstlerische Eignung) eine Zulassung zum Studium
möglich.
An Akademien ist ein Studium unter Umständen auch ohne (Fach-)Abitur
möglich. Bei vielen Studienfächern bestehen
Zulassungsbeschränkungen, z. B. ein Numerus clausus. Bei Fächern,
die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind,
werden die Studienplätze über die ZVS in Dortmund vergeben. Der
Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre
Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche
Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und
Fachhochschulen.
Bei der Zulassung zum Studium berät u. a. die Studienberatung der
jeweiligen Hochschulen.
Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei
Teile. Das drei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit
einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder ähnlichem
abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige
Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung
verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang
entsprechende Differenzierung, Spezialisierungen und
Schwerpunktsetzungen erst im Hauptstudium statt, während das
Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten
und der Orientierung dient. Dadurch werden
Hauptstudium-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter
empfunden.
An Fachhochschulen wird ein Fachhochschul-Diplom erworben, der
akademische Grad ist mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern zu
versehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen
Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und
Prüfungsordnungen geregelt.
Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium bis auf
Ausnahmen in seiner bisherigen Form verschwinden.
Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin,
Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in
den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland
staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sog. 1. Staatsexamen bzw.
mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen
Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in
eigener Verantwortung; aufgrund der überragenden Bedeutung der zu
erwerbenden Qualifikationen werden die Prüfungen stattdessen durch
staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-,
Gesundheits-, Kultusministerien).
An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und
Filmhochschulen) werden akademische Grade - häufig in Form des
Diplomgrades - und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei
Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen.
Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen oder
künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulstudiums ist zunächst – wie
auch beim universitären Studium – die Hochschulreife (in der Regel
das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium
entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende
musische oder darstellerische Fähigkeiten nachzuweisen sind
(beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines
Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die
Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer
bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in
Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografien, in
Form von Skulpturen oder Plastiken oder in Form eines selbst
produzierten [Kurz-]Films oder Drehbuchs). (Siehe auch Regie,
Bildhauerei.)
