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Berlin
Berlin Deutsche Hauptstadt

Berlin Stadt
Eine Stadt ist eine größere, zentralisierte, abgegrenzte Siedlung
mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im
Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt
zugleich ein zentraler Ort. Ihre Einwohnerschaft kann ethnisch,
sprachlich, sozial, kulturell, konfessionell etc. äußerst vielfältig
sein.
Städte sind aus kulturwissenschaftlicher Perspektive der Idealfall
einer Kulturraumverdichtung und aus Sicht der Soziologie
vergleichsweise dicht und kopfreich besiedelte, fest umgrenzte
Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen
bzw. kommunalrechtlichen Zügen wie zum Beispiel eigener Markthoheit,
eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter
Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern
(Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren u.ä.), das
Erstere z.B. vom Dorf. In Deutschland existieren knapp 14.000 Städte
und Gemeinden.
Mit der Planung von Städten beschäftigt sich die Stadtplanung und
der Städtebau. Essenziell für das Funktionieren einer Stadt sind die
Raum- und Verkehrsplanung. Bebauungs- und Flächennutzungspläne
beschäftigen sich mit der optimalen Abstimmung von privat,
kommerziell und öffentlich genutzten Flächen, Gebäuden und
Einrichtungen. Stadtentwicklungspläne geben die Richtung der
Stadtentwicklung vor und können negative Auswirkungen gegenwärtiger
Probleme und Trends wie Urbanisierung und Suburbanisierung durch
geschickte Planung für die Zukunft minimieren.
Je nach Größe, Bedeutung oder Funktion einer Stadt unterscheidet man
Landstädte, Kleinstädte, Mittelstädte, Großstädte, Millionenstädte,
Megastädte, Weltstädte, Stadtregionen oder Ballungsräume,
Trabantenstädte und Satellitenstädte. Während etwa in Dänemark die
Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei
200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000,
in der Schweiz 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner.
Hinzu tritt der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem
mittelalterlichen Stadtrecht herleitet, das als wesentliche Merkmale
das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der
Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die
Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur
Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht enthielt. Städte,
die das Stadtrecht erhalten haben, werden auch als Titularstädte
bezeichnet. Auch heute noch ist das Überschreiten der
Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit
der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es bedarf eines
ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft,
in Deutschland und Österreich der des Bundeslandes. Im Bundesland
Oberösterreich wurde diese Regel 2002 verlassen, dort wird seitdem
als einziges Kriterium eine Bevölkerungszahl von über 4.500
gefordert.
In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisfreie Städte, das
sind solche, die keinem Landkreis angehören, von kreisangehörigen
Städten. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt)
liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In einigen Bundesländern
gibt es kreisangehörige Städte mit bestimmten Sonderrechten
(Sonderstatusstadt, Große Kreisstadt oder Große kreisangehörige
Stadt). Die kleinste Stadt Deutschlands mit knapp 350 Einwohnern ist
Arnis.
In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut
(sind Gemeinden die zugleich ein Bezirk sind) und sonstigen Städten
(sind Gemeinden ohne eigenem Bezirk, d. h. sie gehören zu einem
Bezirk). Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der
Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten
Fällen so heißt (z.B. Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute
kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern ein eigenes Statut
anfordern. Eine der kleinsten Städte überhaupt ist das
niederösterreichische Hardegg: mit allen eingemeindeten Orten hat es
1.490 Einwohner, die eigentliche Stadt jedoch nur 78.
In der Schweiz gelten Ortschaften nur dann als Stadt, wenn sie
entweder mehr als 10'000 Einwohner haben oder wenn ihnen, was selten
ist, im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde.
Im Vereinigten Königreich unterscheidet man zwischen City und Town.
Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin
oder der König diese zu einer solchen ernennt. In der Regel vergibt
der Monarch diesen Titel erst dann, wenn die Siedlung eine
Kathedrale besitzt. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine
City, sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist.
Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb
dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City
of Westminster.
In Schweden ging man bei der Gemeindereform von 1971 einen anderen
Weg. Die Begriffe Stadt (stad) und Minderstadt (köping) wurden aus
der verwaltungstechnischen Terminologie gestrichen und durch
Ortschaft (tätort) ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert
die Bezeichnung stad für größere Siedlungen aber weiterhin.
