Berlin

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Berlin Stadt

Eine Stadt ist eine größere, zentralisierte, abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. Ihre Einwohnerschaft kann ethnisch, sprachlich, sozial, kulturell, konfessionell etc. äußerst vielfältig sein.

Städte sind aus kulturwissenschaftlicher Perspektive der Idealfall einer Kulturraumverdichtung und aus Sicht der Soziologie vergleichsweise dicht und kopfreich besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen bzw. kommunalrechtlichen Zügen wie zum Beispiel eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Das Letztere unterscheidet sie von Lagern (Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren u.ä.), das Erstere z.B. vom Dorf. In Deutschland existieren knapp 14.000 Städte und Gemeinden.

Mit der Planung von Städten beschäftigt sich die Stadtplanung und der Städtebau. Essenziell für das Funktionieren einer Stadt sind die Raum- und Verkehrsplanung. Bebauungs- und Flächennutzungspläne beschäftigen sich mit der optimalen Abstimmung von privat, kommerziell und öffentlich genutzten Flächen, Gebäuden und Einrichtungen. Stadtentwicklungspläne geben die Richtung der Stadtentwicklung vor und können negative Auswirkungen gegenwärtiger Probleme und Trends wie Urbanisierung und Suburbanisierung durch geschickte Planung für die Zukunft minimieren.


Je nach Größe, Bedeutung oder Funktion einer Stadt unterscheidet man Landstädte, Kleinstädte, Mittelstädte, Großstädte, Millionenstädte, Megastädte, Weltstädte, Stadtregionen oder Ballungsräume, Trabantenstädte und Satellitenstädte. Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2.000, in der Schweiz 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner.

Hinzu tritt der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet, das als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht enthielt. Städte, die das Stadtrecht erhalten haben, werden auch als Titularstädte bezeichnet. Auch heute noch ist das Überschreiten der Mindesteinwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft, in Deutschland und Österreich der des Bundeslandes. Im Bundesland Oberösterreich wurde diese Regel 2002 verlassen, dort wird seitdem als einziges Kriterium eine Bevölkerungszahl von über 4.500 gefordert.


In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisfreie Städte, das sind solche, die keinem Landkreis angehören, von kreisangehörigen Städten. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In einigen Bundesländern gibt es kreisangehörige Städte mit bestimmten Sonderrechten (Sonderstatusstadt, Große Kreisstadt oder Große kreisangehörige Stadt). Die kleinste Stadt Deutschlands mit knapp 350 Einwohnern ist Arnis.

In Österreich unterscheidet man zwischen Städten mit eigenem Statut (sind Gemeinden die zugleich ein Bezirk sind) und sonstigen Städten (sind Gemeinden ohne eigenem Bezirk, d. h. sie gehören zu einem Bezirk). Eine Stadt mit eigenem Statut ist meist auch Sitz der Bezirkshauptmannschaft des Umland-Bezirks, der auch in den meisten Fällen so heißt (z.B. Innsbruck Stadt und Innsbruck Land). Heute kann jede Stadt mit mehr als 20.000 Einwohnern ein eigenes Statut anfordern. Eine der kleinsten Städte überhaupt ist das niederösterreichische Hardegg: mit allen eingemeindeten Orten hat es 1.490 Einwohner, die eigentliche Stadt jedoch nur 78.

In der Schweiz gelten Ortschaften nur dann als Stadt, wenn sie entweder mehr als 10'000 Einwohner haben oder wenn ihnen, was selten ist, im Mittelalter das Stadtrecht verliehen wurde.

Im Vereinigten Königreich unterscheidet man zwischen City und Town. Ein Ort darf erst dann als City bezeichnet werden, wenn die Königin oder der König diese zu einer solchen ernennt. In der Regel vergibt der Monarch diesen Titel erst dann, wenn die Siedlung eine Kathedrale besitzt. Die Großstadt Stockport ist beispielsweise keine City, sondern Town, wohingegen die Stadt Sunderland eine City ist. Der Verwaltungsbezirk Greater London ist keine City, aber innerhalb dieser Gebietskörperschaft gibt es die City of London und die City of Westminster.

In Schweden ging man bei der Gemeindereform von 1971 einen anderen Weg. Die Begriffe Stadt (stad) und Minderstadt (köping) wurden aus der verwaltungstechnischen Terminologie gestrichen und durch Ortschaft (tätort) ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch existiert die Bezeichnung stad für größere Siedlungen aber weiterhin.





























 










 

 



Berlin ist die Deutsche Hauptstadt. Hier gibt es das Brandenburger Tor, die Gedächtniskirche, den Alexanderplatz, Unter den Linden, den Potsdamer Platz und auch Hotels, Pensionen und Fremdenverkehrsvereinigungen./span>