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Berlin Karriere welt

Die Karriere oder berufliche Laufbahn (v. franz. carrière) ist die persönliche Laufbahn eines Menschen in seinem Berufsleben. Umgangssprachlich wird der Begriff Karriere dabei häufig verbunden mit Veränderung der Qualifikation und Dienststellung sowie sozialem Aufstieg und damit Intragenerationenmobilität, durch die sich auch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht ändern kann.

Wenn ein erfolgreicher Amateur im Sport oder einem anderen Gebiet sich beruflich ganz auf diesen Bereich konzentriert und als Profi seinen Lebensunterhalt allein damit verdient, spricht man auch von einer Profikarriere, z. B. als Boxer, Tennisspieler oder Schlagersänger.
In der öffentlichen Verwaltung ist die Karriere einer Person in der Beamtenlaufbahn in Deutschland geregelt.
Im übertragenen Sinne kann man z. B. auch von einer Drogenkarriere oder einer Verbrecherkarriere sprechen.
Eine besonders schnelle Karriere wird umgangssprachlich auch als "Senkrechtstart" bezeichnet, die betreffenden als "Senkrechtstarter" oder - vor allem im Musikbereich - als "Shooting Star".

Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z.B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z.B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)

Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch Ausbildung, durch Praxis oder Selbststudium oder durch Zuschreibung (adscription) (etwa bei Erbfolge [z.B. Bauer, zünftiger Handwerker, Reichs-Kämmerer] oder durch Gelöbnisse Beamte oder durch Weihe Priester) erworben.

Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie verfügen also über Jahrhunderte lange Traditionen, da viele von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die soziale Erscheinung auffälliger Berufsvererbung.

Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmiede, Zimmerleute, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger oder auch Prostituierte. Seit dem Mittelalter fanden sich die Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, welche auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Doch gliederten sich auch „Unehrliche“ Berufe aus.

In einigen Berufen wird auf die „Berufung“ des/der Einzelnen von 'oben' oder von 'innen' besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter).

Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerklicher Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort.

 










 

 



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