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Berlin Karriere welt
Die Karriere oder berufliche Laufbahn (v. franz. carrière) ist
die persönliche Laufbahn eines Menschen in seinem Berufsleben.
Umgangssprachlich wird der Begriff Karriere dabei häufig verbunden
mit Veränderung der Qualifikation und Dienststellung sowie sozialem
Aufstieg und damit Intragenerationenmobilität, durch die sich auch
die Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht ändern kann.
Wenn ein erfolgreicher Amateur im Sport oder einem anderen Gebiet
sich beruflich ganz auf diesen Bereich konzentriert und als Profi
seinen Lebensunterhalt allein damit verdient, spricht man auch von
einer Profikarriere, z. B. als Boxer, Tennisspieler oder
Schlagersänger.
In der öffentlichen Verwaltung ist die Karriere einer Person in der
Beamtenlaufbahn in Deutschland geregelt.
Im übertragenen Sinne kann man z. B. auch von einer Drogenkarriere
oder einer Verbrecherkarriere sprechen.
Eine besonders schnelle Karriere wird umgangssprachlich auch als
"Senkrechtstart" bezeichnet, die betreffenden als "Senkrechtstarter"
oder - vor allem im Musikbereich - als "Shooting Star".
Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte
Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche
Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw.
für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen
dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des
Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder
Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse
oder denen der sozialen Gemeinschaft (z.B. der Familie), der der
Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die
Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die
Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche
Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch
soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter,
amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z.B. Kunst oder Sport) und
intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“.
Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte
Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der
Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)
Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden,
werden also durch Ausbildung, durch Praxis oder Selbststudium oder
durch Zuschreibung (adscription) (etwa bei Erbfolge [z.B. Bauer,
zünftiger Handwerker, Reichs-Kämmerer] oder durch Gelöbnisse Beamte
oder durch Weihe Priester) erworben.
Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender
Differenzierung der Arbeit. Sie verfügen also über Jahrhunderte
lange Traditionen, da viele von der Gesellschaft gewünschten
Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die
soziale Erscheinung auffälliger Berufsvererbung.
Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmiede,
Zimmerleute, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger oder auch
Prostituierte. Seit dem Mittelalter fanden sich die Berufsgruppen in
Zünften und Gilden zusammen, welche auch die Ausbildung des
beruflichen Nachwuchses übernahmen. Doch gliederten sich auch
„Unehrliche“ Berufe aus.
In einigen Berufen wird auf die „Berufung“ des/der Einzelnen von
'oben' oder von 'innen' besonderen Wert gelegt (zum Beispiel
Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter).
Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende
soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte,
zumeist handwerklicher Berufe aussterben. Mit der durchdringenden
Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen
Bereichen setzt sich dieser Trend fort.
