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Berlin Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Das Register besteht aus zwei Abteilungen: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die Einträge zu Kapitalgesellschaften. Üblicherweise werden diese Abteilungen mit HRA bzw. HRB auf Briefbögen und Veröffentlichungen abgekürzt.

Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs.1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Ordnungsgeld von bis zu ¤ 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB).

Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu

Firma
Sitz
vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter)
ggf. dem Stammkapital
Rechtsform des Unternehmens
Eintragungen können sein

rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. die Eintragungen gelten als richtig, so dass jeder darauf vertrauen kann. Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss ein Dritter gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 1 und 2 HGB).

Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Einzelkaufleute und Personengesellschaften werden unter der Nummer HRA xxxx (Handelsregister, Abt. A) und Kapitalgesellschaften unter der Nummer HRB xxxx (Handelsregister, Abt. B) eingetragen.

Das Handelsregister Abteilung A erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Das Handelsregister Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet, in der Regel in einer örtlichen Tageszeitung (bis zum 31. Dezember 2008) und/oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben (§ 10 Abs. 1 S. 1 und § 11 Abs. 1 HGB). Ab 1. Januar 2007 werden die Eintragungen von den Gerichten in einem elektronischen System, dem gemeinsamen Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland, publiziert.

Das Zentralhandelsregister ist ab 2007 nicht mehr Bestandteil des Bundesanzeigers. Einige regionale Tageszeitungen bieten auf ihrer Internetseite die Möglichkeit, durch das örtliche Amtsgericht erfolgte Handelsregistereintragungen der letzten Jahre nachzuschlagen. Dabei wird allerdings nicht der Inhalt der Originaldatenbank angezeigt, sondern eine rechtlich unverbindliche Datensammlung der jeweiligen Tageszeitung.




 










 

 



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