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Berlin Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das
Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen
Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der
freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen: Die Abteilung A enthält
Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die
Einträge zu Kapitalgesellschaften. Üblicherweise werden diese
Abteilungen mit HRA bzw. HRB auf Briefbögen und Veröffentlichungen
abgekürzt.
Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung)
müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs.1 HGB).
Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine
unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Ordnungsgeld
von bis zu ¤ 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB).
Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu
Firma
Sitz
vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand,
Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter)
ggf. dem Stammkapital
Rechtsform des Unternehmens
Eintragungen können sein
rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die
Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die
Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird
durch die Eintragung nur bestätigt.
Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. die
Eintragungen gelten als richtig, so dass jeder darauf vertrauen
kann. Eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss ein Dritter
gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 1 und 2 HGB).
Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei
Abteilungen. Einzelkaufleute und Personengesellschaften werden unter
der Nummer HRA xxxx (Handelsregister, Abt. A) und
Kapitalgesellschaften unter der Nummer HRB xxxx (Handelsregister,
Abt. B) eingetragen.
Das Handelsregister Abteilung A erteilt Auskunft über: Firma,
Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der
Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw.
Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage,
Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Das Handelsregister Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma,
Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der
GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura,
Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz,
Löschung der Firma.
In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet, in
der Regel in einer örtlichen Tageszeitung (bis zum 31. Dezember
2008) und/oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben (§ 10 Abs. 1 S. 1
und § 11 Abs. 1 HGB). Ab 1. Januar 2007 werden die Eintragungen von
den Gerichten in einem elektronischen System, dem gemeinsamen
Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland,
publiziert.
Das Zentralhandelsregister ist ab 2007 nicht mehr Bestandteil des
Bundesanzeigers. Einige regionale Tageszeitungen bieten auf ihrer
Internetseite die Möglichkeit, durch das örtliche Amtsgericht
erfolgte Handelsregistereintragungen der letzten Jahre
nachzuschlagen. Dabei wird allerdings nicht der Inhalt der
Originaldatenbank angezeigt, sondern eine rechtlich unverbindliche
Datensammlung der jeweiligen Tageszeitung.
