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Berlin
Berlin Deutsche Hauptstadt

Berlin Deutschland
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990
Berlin als Nachfolgerin von Bonn, das jetzt den Titel Bundesstadt
trägt. In Berlin befindet sich der Hauptsitz des Bundespräsidenten,
des Bundestages und der Bundesregierung.
Neben der Bundeshauptstadt gibt es die Hauptstädte der Bundesländer,
zum Beispiel die Landeshauptstädte Hannover im Land Niedersachsen,
Kiel im Land Schleswig-Holstein oder die Landeshauptstadt München im
Freistaat Bayern.
Die Bundesregierung ist die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland.
Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird
auch als Kabinett bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung regeln die
Artikel 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG). Artikel 64 Abs. 2 GG
schreibt vor, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der
Amtsübernahme den Amtseid (Art. 56) leisten.
Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die
Richtlinienkompetenz, d.h. er bestimmt die Grundzüge der Politik und
ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre
jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers
eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche
bestimmt der Bundeskanzler.
Sind zwei Minister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die
Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).
Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der
Bundeskanzler. Näheres regelt die Geschäftsordnung der
Bundesregierung, unter anderem auch, dass die Bundesregierung nur
beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder
zusammen gekommen sind.
Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der
Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der
Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt
des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der
Bundesregierung wird berücksichtigt”, ebenso wie eine
„vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung”.
